Häufige Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich, wenn meine abflusslose Sammelgrube oder Kleinkläranlage entleert werden muss?
Wenn Sie oder Ihre Wartungsfirma feststellen, dass Ihre Kleinkläranlage bzw. Ihre abflusslose Sammelgrube entleert werden muss, wenden Sie sich an den Abwasserentsorgungsbetrieb (AEB), Telefon: 05767/941480.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Kleinkläranlage bauen bzw. wenn ich von der Unteren Wasserbehörde zum Bau / zur Sanierung aufgefordert werde?
Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage können Sie sich auf unserer Homepage in der Broschüre Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen informieren.
Auskünfte erteilt auch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Nienburg, Kreishaus am Schlossplatz, Nienburg, Telefon: (05021) 967 263.
Was ist zu tun, wenn ich eine Entwässerungsgenehmigung benötige oder diese durch Umbau ändern möchte?
Drucken Sie den Antrag für Entwässerungsgenehmigung von unserer Homepage aus, füllen Sie diesen aus und senden Sie uns diesen mit den entsprechenden Unterlagen zu. Falls Sie fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. AEB, Telefon: 05767/941480.
Wie entsorge ich Farben, Lösemittel, Unkrautvernichter und sonstige Chemikalien?
Diese Produkte sollten weder im Niederschlagsabfluss auf der Straße noch im Hausabfluss landen, da Chemikalien nicht gut abgebaut werden können. Sie sollten die Produkte über die Schadstoffannahme am Recyclinghof entsorgen.
Wie entsorge ich Speisereste?
Es sollten keine Speisereste im Abfluss landen. Speisereste erhöhen den schädlichen Nährstoffgehalt. Somit besteht ein höherer Aufwand in der Reinigung des Abwassers. Daher sollten Sie Speisereste in die Biotonne und Fleisch, Fett und flüssiges Speiseöl in den Restmüll entsorgen.
Kann ich feste Stoffe in der Toilette entsorgen?
Sie dürfen keine festen Stoffe in der Toilette entsorgen, denn das verstopft das Rohr. Es können Schäden am Leitungsnetz bzw. an den Pumpstationen entstehen.
Welchen Zweck erfüllt eine zweite Wasseruhr?
Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt nach dem Frischwassermaßstab. Dies bedeutet, dass die verbrauchte Frischwassermenge auch zur Berechnung der Schmutzwassergebühren herangezogen wird. Es gibt nach § 14 Abs. 2 und 5 der Abgabensatzung die Möglichkeit die nicht eingeleiteten Wassermengen von der Frischwassermenge abzuziehen. Diese entstehen, wenn Wasser z. B. zum Bewässern von Pflanzen oder für den landwirtschaftlichen Verbrauch benötigt werden.
Um die nicht eingeleiteten Frischwassermengen zu erfassen, wird eine zweite Wasseruhr installiert. Die Wasseruhr hat den Bestimmungen des Eichgesetzes zu entsprechen.
Damit die nicht eingeleitete Wassermenge bei der Veranlagung anerkannt wird, muss die Wasseruhr zunächst durch einen Mitarbeiter des Abwasserentsorgungsbetriebes verplombt werden. Hierzu können Sie direkt einen Termin mit einem Mitarbeiter der Kläranlage machen. Sie erreichen die Kläranlage Uchte unter der Telefonnummer 05763/846 und die Kläranlage Diepenau unter der Telefonnummer 05775/691. Die Zählerstände der verplombten Wasseruhren werden am Ende des Jahres von einem Mitarbeiter des Abwasserentsorgungsbetriebes abgelesen. Bitte beachten die Eichfrist der Uhr. Sie beträgt laut Eichgesetz 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kein Abzug mehr, sofern keine neue geeichte, mit einer Plombe des Abwasserentsorgungsbetriebes versehene Messeinrichtung eingebaut wird.
Außerdem sind Zweituhren zu installieren, wenn Frischwasser nach § 14a der Abgabensatzung durch eine Hauswasserversorgung gewonnen und in den Kanal eingeleitet wird. Diese Mengen sind bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren hinzuzurechnen.
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Sicherung gegen Rückstau?
Gegen den Rückstau des Abwassers aus den öffentlichen Abwasseranlagen hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Aus Schäden, die durch Rückstau entstehen, können Ersatzansprüche gegen die Samtgemeinde nicht hergeleitet werden. Der Anschlussnehmer hat die Samtgemeinde außerdem von Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück. Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe usw. müssen gem. DIN EN 12056 vom Januar 2001 in Verbindung mit DIN 1986-100 vom März 2002 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
Wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden müssen, z. B. Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Abwasseranlage zu leiten.
Jeder Grundstückseigentümer muss als Anschlussnehmer an das öffentliche Kanalnetz damit rechnen, dass von Zeit zu Zeit ein Druck auf seine Leitung einwirkt, der bis zur Straßenoberkante reicht. Kommt es dann zu einem Austritt von Schmutzwasser im Gebäude, kann nur darauf geschlossen werden, dass die vom geschädigten Grundstückseigentümer vorzuhaltenden oder vorhandenen Eigensicherungen fehlen oder unzureichend gewesen sind. Tritt aufgrund fehlender oder nicht funktionsgerechter Eigensicherung ein Schaden ein, handelt es sich um einen allein der Risikosphäre des Grundstückseigentümers zuzurechnenden Umstand. Dringt etwa trotz einer vorhandenen Rückstausicherung rückstauendes Wasser in das Gebäude ein, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein dem Anschlussnehmer anzulastendes Versäumnis (vgl. OLG Oldenburg vom 18.12.1983 - 6 U 160/81). Für die Funktionssicherheit und ordnungsgemäße Bedienung der erforderlichen Rückstausicherung ist allein der Anschlussnehmer selber verantwortlich. Im Falle eines bedingt durch entgegengesetzt in das Gebäude eintretendes Wasser entstandenen Schadens ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn der betroffene Grundstückseigentümer keine oder nur unzureichende Vorkehrungen gegen einen Rückstau getroffen hat (vgl. OLG Hamm in BADK 1999, 19).
Was ist zu tun, wenn die Wurzel eines Baumes in den Kanal wächst?
Für diesen Schaden haftet derjenige, der ihn verursacht hat (Verursacherprinzip). Der Eigentümer des Baumes muss also Abhilfe schaffen. Alleine die Wurzeln des Baumes im Kanal abzuschneiden, hilft nicht, da sie aufgrund des Wasserangebotes sofort wieder nachwachsen würden.
Der Kanaldeckel klappert - was kann ich unternehmen?
Informieren Sie den Abwasserentsorgungsbetrieb über diese Angelegenheit. Es besteht die Möglichkeit einen "Anti-Klapper-Ring" in die Deckelauflage einzulegen.
Darf ich schmutziges Putzwasser im Niederschlagsabfluss auf der Straße entsorgen?
Schmutziges Putzwasser enthält Stoffe, die nicht in Flüssen und Seen ankommen dürfen.
Wasser, welches den Niederschlagsabfluss auf der Straße hinunterläuft, wird ggf. über ein Regenrückhaltebecken ohne zusätzlichen Reinigungsprozess dem Vorfluter zugeführt. Putzwasser hätte in diesem Fall also negative Konsequenzen für die Umwelt. Führen sie ihr Putzwasser bitte ihrem Schmutzwasserleitungsnetz zu. Damit ist sichergestellt, das eine ordnungsgemäße Reinigung über die Kläranlage erfolgt.
Kanalreinigung - Was sollte ich hierüber wissen?
Die Kanalisation der Samtgemeinde Uchte wird in einem regelmäßigen Turnus durch ein von der Samtgemeinde beauftragtes Unternehmen gereinigt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Abwasser ordnungsgemäß abfließen kann.
Sofern die Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß verlegt sind, werden Sie die Kanalreinigung wahrscheinlich nicht bemerken. In Einzelfällen kommt es jedoch zu Unannehmlichkeiten, die sowohl den Anwohnern als auch der Samtgemeinde Uchte Ärger bereiten.
- Wie wird bei der Kanalreinigung vorgegangen?
Von einem Spülfahrzeug aus wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit einem Spülkopf in die Kanalisation eingeleitet. Durch diesen Spülkopf wird Wasser in die Kanalisation gespritzt. Der Wasserstrahl ist dabei in Richtung des Schlauches, also in Richtung des Spülfahrzeuges gerichtet.
Durch die austretenden Wasserstrahlen wird der Schlauch mit dem Spülkopf so weit in den Kanal vorangetrieben bis der nächste in der Straße liegende Schacht erreicht wird. Anschließend wird der Schlauch mit Hilfe einer Motorwinde durch die Kanalisation zurückgezogen. Hierbei wird weiterhin Wasser aus dem Spülkopf an die Kanalwände gespritzt, so dass die gelösten Ablagerungen zum Reinigungsfahrzeug gespült werden.
Während die Düse zurückgezogen wird, ist eine Saugpumpe am Fahrzeug in Betrieb, um die losgespülten Ablagerungen aus dem Schmutzwasserkanal zu entfernen. Durch die Wasserstrahlen entsteht an der Düse in Richtung Spülschlauch ein Überdruck und auf der gegenüberliegenden Seite ein Unterdruck. Dieser Druckunterschied wird durch die zuströmende bzw. entweichende Luft der Hauptschächte zum größten Teil ausgeglichen. Der verbleibende Über- bzw. Unterdruck wird über die Dachentlüftungen der angeschlossenen Gebäude ausgeglichen.
Durch verschiedene Ursachen können jedoch im Einzelfall Probleme durch die Kanalspülung auftreten.
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Wie sind Probleme bei der Kanalreinigung zu erklären und zu beheben?
Durch den Geruchsverschluss der Toilette/Dusche war ein beunruhigendes Rauschen zu hören
In diesem Fall ist Ihre Hausleitung wahrscheinlich frei von Verstopfungen und befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Wasser ist aus dem Geruchverschluss ausgetreten
Das lässt darauf schließen, dass sich Ihre Dachentlüftung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und den Überdruck nicht ableiten konnte. Überprüfen Sie zunächst Ihre Anlagen und holen Sie sich ggf. Rat bei Ihrem Installateur. Prüfen Sie, ob die Dachentlüftung den erforderlichen Querschnitt hat.
Nach der Kanalspülung macht sich ein unangenehmer Geruch bemerkbar
In diesem Fall konnte der Unterdruck nicht über die Dachentlüftung ausgeglichen werden. Dadurch wurde das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt, so dass die Luft aus der Kanalisation ungehindert in Ihre Wohnung einströmen konnte. Lassen Sie Wasser in die Becken laufen bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten. Dadurch wird der Geruchverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Luft aus der Kanalisation austreten. Die Überprüfung der häuslichen Anlage durch einen Installateur wird empfohlen.
Aus der Toilette sind Wasser und Fäkalien ausgetreten
In diesem Fall hat in Ihrem Abflusssystem bereits vor der Kanalspülung eine schwere Störung vorgelegen. In einem ordnungsgemäß funktionierenden Abflusssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt in das Hauptkanalsystem gespült. Das bedeutet, dass sich in den häuslichen Entwässerungsleitungen im Normalfall keine Fäkalien befinden. Sollten dennoch Fäkalien aus Ihrer Toilette in das Badezimmer gedrückt worden sein, so müssen sich diese bereits vorher in Ihrem System abgelagert haben.
Es kann sein, dass sich die „Feststoffe" an einem Hindernis zurückstauen, aber das Wasser selbst - wenn auch langsamer - durch den verbleibenden Abflussquerschnitt abläuft. Durch die Ablagerungen verringert sich der für die Entlüftung erforderliche Rohrquerschnitt, so dass durch die Spülung des Hauptkanals die Fäkalien durch den Druck herausgedrückt werden.
Können die Fäkalien aus dem Hauptkanal in meine Leitungen hineingedrückt werden?
Das ist nicht möglich, da die Hauptkanäle meist nur gering gefüllt sind.
Bitte sorgen Sie dafür, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen mit einer ausreichend dimensionierten und ordnungsgemäß funktionierenden Lüftungsleitung versehen sind, die Leitungen gemäß der DIN 1986 verlegt wurden und Ihr Kontrollschacht zugänglich ist und nicht verdeckt unter dem Erdreich bzw. unter dem Pflaster liegt.
Der Abwasserentsorgungsbetrieb bzw. die beauftragte Fachfirma haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitungen nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Abwasserentsorgungsbetrieb (05767/941482).