Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Warmsen hat am 19.04.2018 den Aufstellungsbeschluss und am 19.05.2018 den Auslegungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Bahnhof“ im Ortsteil Warmsen gefasst.
Da es sich bei der Planung um eine Innenentwicklung handelt, wird die Bebauungs-planänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Siedlungsgebiet der Gemeinde Warmsen nordöstlich der Kreuzkruger Straße, westlich der Bahnlinie der Museumsbahn. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Verkehrsparzelle der Kreuzkruger Straße begrenzt. Östlich grenzen die Flurstücke 163/22, 163/20 und 163/21 der Flur 5 in der Gemarkung Warmsen an das Plangebiet an. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch das Flurstück 164/26 der Flur 5 in der Gemarkung Warmsen gebildet.
Das ca. 2.400 m² große Plangebiet ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im zentralen Plangebiet ist die Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses geplant. Um dies planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Bahnhof“ im OT Warmsen erforderlich. Es wird ein Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Im nördlichen Bereich des Plangebietes wird das bestehende Wohn- und Geschäftshaus in den Geltungsbereich einbezogen und damit ebenfalls planungsrechtlich abgesichert.
Auslegung
Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Warmsen vom 19.05.2018 liegt der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Bahnhof“ mit der Begründung in der Zeit vom
04.06.2018 bis einschließlich 04.07.2018
im Rathaus Uchte, Balkenkamp 1, 31600 Uchte (Zimmer 201) öffentlich aus und kann dort von jedermann während der Dienststunden und darüber hinaus nach besonderer Vereinbarung eingesehen werden. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Unterlagen können ebenfalls ab dem 04.06.2018 im Internet unter uchte-online.de/Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Anregungen zu der Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich einge-reicht oder zur Niederschrift gegeben werden. Nach der Frist abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unbe-rücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus-legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Uchte, den 22.05.2018
Andreas Jasper
stellv. Gemeindedirektor